Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der IndoFachkraft UG (haftungsbeschränkt), Im Biegel 12, 71522 Backnang (nachfolgend "IndoFachkraft") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber").
(2) Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB (B2B). Die Leistungen von IndoFachkraft richten sich nicht an Verbraucher.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als IndoFachkraft ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB sind auf der Website von IndoFachkraft unter www.indofachkraft.de/agb abrufbar und werden jedem Angebot sowie jeder Auftragsbestätigung beigefügt, sodass dem Auftraggeber eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme gewährleistet ist.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) IndoFachkraft erbringt Personalvermittlungsdienstleistungen mit dem Schwerpunkt auf der Vermittlung qualifizierter Fachkräfte aus Indien an deutsche Unternehmen. Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Identifizierung und Vorauswahl geeigneter Fachkräfte (Rekrutierung & Talent Acquisition)
- Organisation und Durchführung von Deutschkursen (Sprachtraining A1–B2)
- Unterstützung bei Visumanträgen und Arbeitserlaubnissen (Visa & Immigration)
- Begleitung durch den Anerkennungsprozess ausländischer Qualifikationen (Berufsanerkennung)
- Unterstützung bei Anreise, Wohnungssuche und Behördenanmeldungen (Relocation & Settlement)
- Nachbetreuung für fachliche und kulturelle Integration (Integration & Nachbetreuung)
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag bzw. Angebot. IndoFachkraft schuldet eine Vermittlungstätigkeit, nicht den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Fachkraft.
(3) Die Leistungen von IndoFachkraft sind als Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB zu qualifizieren; ein Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB kommt nicht zustande. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) findet nicht statt. IndoFachkraft übernimmt keine Haftung für Entscheidungen von Behörden im Rahmen von Visumverfahren, Berufsanerkennungsverfahren oder Sprachprüfungen, da diese Entscheidungen von unabhängigen staatlichen oder privaten Institutionen getroffen werden und außerhalb des Einflussbereichs von IndoFachkraft liegen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote von IndoFachkraft sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern kein anderer Zeitraum angegeben ist.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von IndoFachkraft oder durch den schriftlich bestätigten Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung wird die Vermittlungsprovision mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Fachkraft fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug ist IndoFachkraft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Garantiefrist: Scheidet eine von IndoFachkraft vermittelte Fachkraft innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit beim Auftraggeber aus einem Grund aus, der auf eine mangelhafte Vorauswahl durch IndoFachkraft zurückzuführen ist, so erbringt IndoFachkraft auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich eine kostenfreie Ersatzvermittlung. Ist eine Ersatzvermittlung nicht innerhalb von 60 Tagen nach entsprechender Aufforderung möglich, wird die vereinbarte Vermittlungsprovision um 50 % erstattet. Die Garantie gilt nicht bei arbeitgeberseitig veranlasstem Ausscheiden, bei Ausscheiden aus Gründen, die allein in der Person des Auftraggebers oder seinem Betrieb liegen, oder wenn die Fachkraft falsche Angaben zu ihrer Person oder Qualifikation gemacht hat.
(6) Stornogebühr: Kündigt der Auftraggeber den Vermittlungsauftrag nach Vertragsschluss, aber vor Aufnahme der Vermittlungstätigkeit (Kandidatensuche), so wird eine Stornogebühr von 30 % der vereinbarten Vermittlungsprovision fällig. Nach Beginn der Kandidatenprofilierung beträgt die Stornogebühr 50 %. Nach schriftlicher Übermittlung mindestens eines Kandidatenprofils an den Auftraggeber ist die volle vereinbarte Vermittlungsprovision geschuldet.
(7) Auslagen: Nachweisbare Auslagen von IndoFachkraft, die im Rahmen der Auftragserfüllung entstehen (insbesondere Reisekosten, Dokumentengebühren, Übersetzungskosten), werden dem Auftraggeber gegen Vorlage entsprechender Belege gesondert in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu erstatten, sofern der Auftraggeber der Entstehung solcher Auslagen vorab zugestimmt hat.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt IndoFachkraft alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, insbesondere:
- Detaillierte Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile
- Informationen zu Arbeitsbedingungen und Vergütung
- Relevante Informationen zum Unternehmen und Arbeitsumfeld
- Zeitnahe Rückmeldungen zu vorgestellten Kandidatenprofilen
(2) Der Auftraggeber informiert IndoFachkraft unverzüglich, wenn er eine von IndoFachkraft vorgestellte Fachkraft einstellt oder mit ihr einen Arbeitsvertrag schließt.
(3) Verzögerungen, die durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von IndoFachkraft.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm von IndoFachkraft übermittelte Kandidatenprofile und Bewerbungsunterlagen vertraulich zu behandeln, ausschließlich zum Zweck der Stellenbesetzung zu verwenden und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IndoFachkraft nicht an Dritte weiterzugeben. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, bei der Ausschreibung und Besetzung von Stellen die geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten und keine diskriminierenden Anforderungsprofile zu übermitteln.
§ 6 Abwerbeschutz und Direktkontaktverbot
(1) Als "vorgestellt" im Sinne dieser AGB gilt eine Fachkraft ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Übermittlung ihres Kandidatenprofils durch IndoFachkraft an den Auftraggeber per E-Mail oder auf anderem elektronischen Wege.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Fachkräfte, die ihm von IndoFachkraft gemäß Absatz 1 vorgestellt wurden, nicht ohne Mitwirkung von IndoFachkraft direkt oder über Dritte zu kontaktieren oder einzustellen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Fachkräfte, die dem Auftraggeber nachweislich bereits vor der Vorstellung durch IndoFachkraft bekannt waren oder die sich unabhängig von IndoFachkraft und ohne Kenntnis des durch IndoFachkraft übermittelten Profils selbst beim Auftraggeber beworben haben.
(3) Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrages und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages.
(4) Bei Verstoß gegen diese Regelung ist der Auftraggeber verpflichtet, die volle vereinbarte Vermittlungsprovision an IndoFachkraft zu zahlen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass IndoFachkraft kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Haftung
(1) IndoFachkraft erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. IndoFachkraft übernimmt jedoch keine Gewähr für die fachliche oder persönliche Eignung der vorgestellten Fachkräfte.
(2) Die Haftung von IndoFachkraft für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für den jeweiligen Auftrag.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) IndoFachkraft haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass eine Fachkraft gegenüber IndoFachkraft oder dem Auftraggeber falsche oder unvollständige Angaben zu ihrer Person, ihren Qualifikationen, ihren Zeugnissen oder sonstigen für die Vermittlung relevanten Umständen gemacht hat. Dies gilt insbesondere für gefälschte oder inhaltlich unrichtige Dokumente, die von der Fachkraft selbst beigebracht wurden.
(6) Höhere Gewalt: IndoFachkraft haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung von Leistungspflichten, soweit diese auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von IndoFachkraft liegen (Höhere Gewalt). Als Höhere Gewalt gelten insbesondere: Einreisesperren oder Visumstopps durch staatliche Stellen, Änderungen von Einwanderungs- oder Anerkennungsgesetzen, Pandemien und Epidemien, Naturkatastrophen sowie behördliche Anordnungen. IndoFachkraft wird den Auftraggeber über den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich informieren und nach zumutbaren Möglichkeiten suchen, die Leistungserbringung fortzusetzen oder alternative Lösungen anzubieten.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten und nur für die Zwecke der vertraglichen Zusammenarbeit zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus für einen Zeitraum von fünf Jahren. Sie entfällt, soweit eine Partei gesetzlich zur Offenbarung verpflichtet ist, die Informationen allgemein bekannt sind oder werden (ohne Verschulden der empfangenden Partei), oder soweit die Offenbarung zur Durchsetzung eigener Rechte im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens erforderlich ist.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und dem BDSG. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(3) Soweit IndoFachkraft zur Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder der Fachkräfte als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO verarbeitet, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag.
(2) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals ordentlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.
(4) Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Vergütungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
(5) Schließt der Auftraggeber mit einer Fachkraft, die ihm von IndoFachkraft gemäß § 6 Abs. 1 vorgestellt wurde, innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung dieses Vertrages einen Arbeitsvertrag ab, so ist die volle vereinbarte Vermittlungsprovision an IndoFachkraft zu zahlen.
(6) Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die andere Partei ihre Zahlungen einstellt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB durch IndoFachkraft werden dem Auftraggeber per E-Mail oder schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. IndoFachkraft wird den Auftraggeber in der Mitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle von Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(6) IndoFachkraft ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Falle einer Unternehmensumstrukturierung, Verschmelzung oder Gesamtrechtsnachfolge mit einer Frist von vier Wochen auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IndoFachkraft auf Dritte zu übertragen.
(7) Erfüllungsort für alle Leistungen von IndoFachkraft ist Backnang.
IndoFachkraft UG (haftungsbeschränkt)
Im Biegel 12, 71522 Backnang
Geschäftsführer: Vishnu Marthala
E-Mail: info@indofachkraft.de