Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Der rechtliche Rahmen für internationale Rekrutierung
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), das seit März 2020 in Kraft ist und durch die umfassende Novellierung von 2023/2024 grundlegend erweitert wurde, bildet das rechtliche Fundament für die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte nach Deutschland. Für Arbeitgeber im Gesundheitswesen, die internationale Pflegekräfte einstellen möchten, ist das Verständnis dieses Gesetzes von entscheidender Bedeutung.
In diesem Leitfaden erklären wir die wichtigsten Regelungen des FEG in der aktuellen Fassung 2026, die relevanten Visumstypen, die Anerkennungspartnerschaft und das beschleunigte Fachkräfteverfahren – praxisnah und verständlich für Arbeitgeber.
Hintergrund: Warum das FEG novelliert wurde
Deutschland steht vor einem beispiellosen Fachkräftemangel. Im Pflegebereich fehlen laut Bundesagentur für Arbeit bereits heute über 200.000 Fachkräfte, Tendenz stark steigend. Das ursprüngliche FEG von 2020 hat zwar erste Türen geöffnet, wurde in der Praxis jedoch als zu bürokratisch und zu langsam kritisiert.
Die Novellierung in den Jahren 2023 und 2024 hat mehrere zentrale Verbesserungen eingeführt:
- Abschaffung der Vorrangprüfung für anerkannte Fachkräfte
- Einführung der Anerkennungspartnerschaft als neuer Aufenthaltstitel
- Erweiterung der Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems
- Vereinfachung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
- Öffnung für Fachkräfte ohne formale Gleichwertigkeit unter bestimmten Bedingungen
Diese Änderungen machen Deutschland zu einem deutlich attraktiveren Zielland für qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland – und vereinfachen den Prozess für Arbeitgeber erheblich.
Die drei Säulen des FEG
Das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz basiert auf drei zentralen Säulen, die unterschiedliche Wege der Fachkräfteeinwanderung ermöglichen:
Säule 1: Fachkräfte mit anerkannter Qualifikation
Dies ist der klassische Weg: Eine Fachkraft verfügt über einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss, der in Deutschland als gleichwertig anerkannt wurde. Für Pflegekräfte bedeutet das konkret:
- Der ausländische Pflegeabschluss wurde durch die zuständige Landesbehörde geprüft
- Die volle Gleichwertigkeit wurde festgestellt, oder
- Die Fachkraft hat eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang erfolgreich absolviert
Vorteile für Arbeitgeber:
- Die Pflegekraft kann sofort als examinierte Pflegefachkraft eingesetzt werden
- Keine Einschränkungen beim Aufgabenbereich
- Der Aufenthaltstitel wird für bis zu vier Jahre erteilt
- Nach fünf Jahren Aufenthalt ist eine Niederlassungserlaubnis möglich
Voraussetzungen:
- Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
- Anerkannter Berufsabschluss
- Ausreichende Deutschkenntnisse (in der Pflege: mindestens B2)
- Gesicherter Lebensunterhalt
Säule 2: Anerkennungspartnerschaft
Die Anerkennungspartnerschaft ist eine der wichtigsten Neuerungen des novellierten FEG und besonders relevant für die Rekrutierung internationaler Pflegekräfte. Sie ermöglicht die Einreise und Beschäftigung vor Abschluss des Anerkennungsverfahrens.
Wie funktioniert die Anerkennungspartnerschaft?
- Der Arbeitgeber und die Fachkraft schließen eine Vereinbarung, dass das Anerkennungsverfahren nach der Einreise durchgeführt wird
- Die Fachkraft reist mit einem speziellen Visum ein und beginnt zu arbeiten
- Das Anerkennungsverfahren (Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) wird parallel zur Beschäftigung in Deutschland durchgeführt
- Arbeitgeber und Fachkraft verpflichten sich, das Verfahren innerhalb von maximal drei Jahren abzuschließen
Voraussetzungen:
- Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland
- Ausländischer Berufsabschluss, der mindestens zwei Jahre Ausbildungsdauer umfasst (bei indischen B.Sc. Nursing: erfüllt)
- Deutschkenntnisse auf mindestens A2-Niveau (in der Pflege empfehlen wir dringend B1 oder höher)
- Antrag auf Berufsanerkennung muss vor Einreise gestellt oder innerhalb von drei Monaten nach Einreise eingeleitet werden
- Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Fachkraft bei der Anerkennung zu unterstützen
Vorteile für Arbeitgeber:
- Deutlich verkürzte Wartezeit: Die Pflegekraft kann bereits arbeiten, während die Anerkennung läuft
- Die Pflegekraft wird während der Anerkennungsphase als Pflegehilfskraft eingesetzt und erhält eine entsprechende Vergütung
- Die Einarbeitung und das Kennenlernen des deutschen Pflegesystems beginnen sofort
- Nach erfolgreicher Anerkennung erfolgt die Umstellung auf den regulären Fachkraft-Aufenthaltstitel
Wichtig für die Praxis: Die Anerkennungspartnerschaft funktioniert am besten, wenn der Arbeitgeber aktiv in die Vorbereitung investiert. IndoFachkraft unterstützt sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung. Mehr dazu unter unsere Rekrutierungsleistungen.
Säule 3: Chancenkarte (Potenzialbasierte Einwanderung)
Die Chancenkarte ermöglicht qualifizierten Fachkräften die Einreise zur Arbeitssuche – auch ohne konkretes Jobangebot. Sie basiert auf einem Punktesystem, das folgende Kriterien berücksichtigt:
- Qualifikation (anerkannter Abschluss, Berufserfahrung)
- Sprachkenntnisse (Deutsch und Englisch)
- Alter (jüngere Bewerber erhalten mehr Punkte)
- Berufserfahrung in einem Mangelberuf
- Deutschlandbezug (vorherige Aufenthalte, Familienangehörige)
Für Pflegekräfte ist die Chancenkarte weniger relevant, da in der Regel bereits ein Arbeitsvertrag vor der Einreise vorliegt. Sie kann jedoch in Einzelfällen eine Option sein, wenn eine Pflegekraft zunächst verschiedene Arbeitgeber kennenlernen möchte.
Relevante Visumstypen für Pflegekräfte
Visum zur Erwerbstätigkeit (§ 18a/18b AufenthG)
Das Standardvisum für Fachkräfte mit anerkannter Qualifikation. Die Pflegekraft hat bereits die volle Berufsanerkennung und einen Arbeitsvertrag.
- Gültigkeitsdauer: Bis zu 4 Jahre
- Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen (bei beschleunigtem Verfahren: 3–4 Wochen)
- Verlängerung: Möglich, Übergang zur Niederlassungserlaubnis nach 4–5 Jahren
Visum zur Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 AufenthG)
Das Visum für Fachkräfte, die ihr Anerkennungsverfahren in Deutschland abschließen möchten. Es ermöglicht die Beschäftigung während des Anerkennungsprozesses.
- Gültigkeitsdauer: Bis zu 3 Jahre (maximale Dauer des Anerkennungsverfahrens)
- Bearbeitungszeit: 6–12 Wochen
- Besonderheit: Die Pflegekraft arbeitet während der Anerkennungsphase als Pflegehilfskraft
Visum zum Anpassungslehrgang oder zur Kenntnisprüfung (§ 16d Abs. 1 AufenthG)
Für Fachkräfte, die gezielt zur Kenntnisprüfung oder zum Anpassungslehrgang einreisen.
- Gültigkeitsdauer: Bis zu 18 Monate
- Bearbeitungszeit: 6–10 Wochen
- Besonderheit: Nebentätigkeit bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt
Chancenkarte (§ 20a AufenthG)
Für die eigenständige Arbeitssuche in Deutschland.
- Gültigkeitsdauer: 12 Monate
- Voraussetzung: Mindestens 6 Punkte im Punktesystem
- Besonderheit: Erlaubt Probearbeit bis zu 2 Wochen pro Arbeitgeber
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) ist ein Instrument, mit dem Arbeitgeber den Einreiseprozess erheblich verkürzen können. Es wurde mit der Novellierung weiter vereinfacht und ist für die Pflege besonders relevant.
Ablauf
- Antragstellung durch den Arbeitgeber bei der zuständigen Ausländerbehörde – nicht durch die Fachkraft selbst
- Die Ausländerbehörde koordiniert alle beteiligten Stellen: Anerkennungsbehörde, Bundesagentur für Arbeit, Auslandsvertretung
- Die Behörden sind an verkürzte Bearbeitungsfristen gebunden
- Die Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) muss innerhalb von drei Wochen einen Visumstermin vergeben
- Die Entscheidung über das Visum muss innerhalb von weiteren drei Wochen fallen
Vorteile
- Verbindliche Fristen: Behörden müssen innerhalb festgelegter Zeiträume handeln
- Koordinierte Abwicklung: Alle Verfahren laufen parallel statt nacheinander
- Zeitersparnis: Die Gesamtdauer des Verfahrens kann um mehrere Monate verkürzt werden
- Ein Ansprechpartner: Die Ausländerbehörde koordiniert den gesamten Prozess
Kosten
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren fällt eine Gebühr von 411 Euro an, die vom Arbeitgeber zu tragen ist. Hinzu kommen die regulären Visumsgebühren von 75 Euro.
Voraussetzungen
- Der Arbeitgeber muss eine Vollmacht der Fachkraft vorlegen
- Ein konkretes Arbeitsplatzangebot muss vorliegen
- Die Qualifikation muss für den beschleunigten Prozess geeignet sein
- Der Arbeitgeber muss sich verpflichten, die Fachkraft bei der Integration zu unterstützen
Praxistipp: IndoFachkraft übernimmt die gesamte Koordination des beschleunigten Fachkräfteverfahrens für seine Kunden. Von der Antragstellung bei der Ausländerbehörde bis zur Visumerteilung begleiten wir jeden Schritt. Erfahren Sie mehr über unsere Rekrutierungsleistungen.
Berufsanerkennung: Der zentrale Baustein
Die Anerkennung des ausländischen Pflegeabschlusses ist ein zentraler Bestandteil des gesamten Prozesses. Für indische Pflegekräfte mit einem B.Sc. Nursing gilt in der Regel:
Kenntnisprüfung
Die Kenntnisprüfung besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Teil. Sie prüft, ob die Pflegekraft die wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Ausbildung ausgleichen kann.
Inhalte:
- Pflegeprozess und Pflegeplanung nach deutschem Standard
- Hygiene und Infektionsschutz
- Medikamentenmanagement
- Kommunikation mit Patienten, Angehörigen und im interdisziplinären Team
- Rechtliche Grundlagen der Pflege in Deutschland
Bestehensquote: Bei gut vorbereiteten Kandidaten liegt die Bestehensquote bei über 85 %. Eine solide Vorbereitung – einschließlich Fachsprachkurs und praxisnahem Training – ist entscheidend.
Anpassungslehrgang
Alternativ zur Kenntnisprüfung kann ein Anpassungslehrgang absolviert werden. Dieser dauert in der Regel 6 bis 12 Monate und umfasst:
- Theoretischen Unterricht zu den festgestellten Unterschieden
- Praktische Einsätze in verschiedenen Pflegebereichen
- Abschlussgespräch (keine formale Prüfung)
Der Anpassungslehrgang bietet den Vorteil einer intensiveren Einarbeitung, dauert jedoch deutlich länger als die Kenntnisprüfung.
Welcher Weg ist besser?
| Kriterium | Kenntnisprüfung | Anpassungslehrgang |
|---|---|---|
| Dauer | Einmaliger Prüfungstermin | 6–12 Monate |
| Kosten | Prüfungsgebühr (ca. 300–600 €) | Lehrgangsgebühren (variabel) |
| Risiko | Durchfallmöglichkeit | Kein Prüfungsrisiko |
| Empfehlung | Für gut vorbereitete Kandidaten | Bei größeren Qualifikationsunterschieden |
IndoFachkraft berät individuell, welcher Weg für die jeweilige Pflegekraft am sinnvollsten ist, und unterstützt bei der Vorbereitung. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Integrationsbegleitung.
Pflichten des Arbeitgebers
Das FEG bringt nicht nur Möglichkeiten, sondern auch Pflichten für Arbeitgeber mit sich:
- Gleichwertige Arbeitsbedingungen: Internationale Pflegekräfte müssen zu den gleichen Bedingungen beschäftigt werden wie deutsche Kollegen (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub)
- Unterstützung bei der Anerkennung: Bei der Anerkennungspartnerschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Fachkraft aktiv bei der Anerkennung zu unterstützen
- Übernahme von Kosten: Die Kosten für das beschleunigte Fachkräfteverfahren trägt der Arbeitgeber
- Keine Benachteiligung: Internationale Fachkräfte dürfen nicht schlechter gestellt werden als inländische Bewerber
- Meldepflichten: Der Arbeitgeber muss Änderungen im Beschäftigungsverhältnis der Ausländerbehörde melden
Aktuelle Entwicklungen 2026
Im Jahr 2026 zeichnen sich weitere Erleichterungen ab:
- Digitalisierung der Anerkennungsverfahren: Mehrere Bundesländer pilotieren die digitale Antragstellung und Bescheidung
- BMG-Indien Abkommen: Das im Januar 2026 unterzeichnete bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Indien schafft zusätzliche Erleichterungen für die Vermittlung indischer Pflegekräfte
- Zentrale Anerkennungsstelle: Die geplante bundeseinheitliche Stelle soll die unterschiedliche Praxis der Landesbehörden vereinheitlichen
- Erweiterte Sprachkursförderung: Neue Förderprogramme für berufsbezogene Deutschkurse im Herkunftsland
Diese Entwicklungen machen die Rekrutierung internationaler Pflegekräfte so attraktiv wie nie zuvor. Arbeitgeber, die jetzt handeln, sichern sich einen entscheidenden Vorteil im Wettbewerb um qualifiziertes Pflegepersonal.
Schritt-für-Schritt: So stellen Sie eine internationale Pflegekraft ein
- Bedarfsanalyse: Welche Qualifikationen und Erfahrungen benötigen Sie? Wie viele Pflegekräfte brauchen Sie und bis wann?
- Partner wählen: Entscheiden Sie sich für einen Rekrutierungsweg – staatlich (Triple Win), privat (z. B. IndoFachkraft) oder direkt
- Kandidatenauswahl: Führen Sie Interviews und wählen Sie passende Kandidaten aus
- Arbeitsvertrag: Schließen Sie einen Arbeitsvertrag ab, der die Anforderungen des FEG erfüllt
- Visumsverfahren einleiten: Idealerweise über das beschleunigte Fachkräfteverfahren
- Anerkennung vorbereiten: Klären Sie den Anerkennungsweg (Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) und bereiten Sie die Fachkraft vor
- Einreise und Onboarding: Organisieren Sie Wohnung, Anmeldung, Versicherung und Einarbeitung
- Integrationsbegleitung: Begleiten Sie die Pflegekraft in den ersten 12 Monaten intensiv
IndoFachkraft unterstützt Sie bei jedem einzelnen Schritt dieses Prozesses. Von der Bedarfsanalyse bis zur erfolgreichen Integration – alles aus einer Hand. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Häufige Fragen
Brauche ich als Arbeitgeber eine besondere Genehmigung, um internationale Pflegekräfte einzustellen?
Nein, eine besondere Genehmigung ist nicht erforderlich. Sie benötigen lediglich die Bereitschaft, den Prozess der Berufsanerkennung zu unterstützen und die Fachkraft zu gleichen Bedingungen wie deutsche Kollegen zu beschäftigen. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt im Rahmen des Visumsverfahrens automatisch.
Wie lange dauert das gesamte Verfahren vom Arbeitsvertrag bis zur Einreise?
Ohne beschleunigtes Verfahren: 6 bis 12 Monate. Mit beschleunigtem Fachkräfteverfahren kann die Dauer auf 4 bis 8 Monate verkürzt werden. Die tatsächliche Dauer hängt von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der beteiligten Behörden, dem Vorliegen aller Unterlagen und dem Visumsverfahren ab.
Was kostet mich das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Die behördliche Gebühr beträgt 411 Euro plus 75 Euro Visumsgebühr. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen. Diese Investition rechnet sich durch die deutlich verkürzte Wartezeit in den meisten Fällen schnell.
Kann die Pflegekraft den Arbeitgeber wechseln?
In den ersten vier Jahren ist der Aufenthaltstitel in der Regel an den konkreten Arbeitgeber gebunden. Ein Wechsel ist möglich, erfordert aber die Zustimmung der Ausländerbehörde und einen neuen Arbeitsvertrag. Nach Erhalt der Niederlassungserlaubnis (in der Regel nach fünf Jahren) besteht volle Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Was passiert, wenn die Berufsanerkennung scheitert?
Bei der Anerkennungspartnerschaft hat die Fachkraft bis zu drei Jahre Zeit, die Anerkennung zu erreichen. In der Praxis scheitern gut vorbereitete Kandidaten selten. Sollte die Kenntnisprüfung nicht bestanden werden, kann sie wiederholt werden. Alternativ kann auf den Anpassungslehrgang umgestiegen werden. IndoFachkraft bereitet alle Kandidaten intensiv vor und begleitet den gesamten Anerkennungsprozess.
Welche Deutschkenntnisse sind für Pflegekräfte erforderlich?
Für die Berufsanerkennung in der Pflege ist in der Regel ein B2-Zertifikat erforderlich. Für die Einreise über die Anerkennungspartnerschaft reicht formal A2, jedoch empfehlen wir dringend mindestens B1 bei Einreise, um eine erfolgreiche Integration zu gewährleisten. Über IndoFachkraft vermittelte Pflegekräfte verfügen bei Einreise grundsätzlich über mindestens B2-Niveau.
Gibt es finanzielle Förderung für Arbeitgeber?
Ja, verschiedene Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung: Die DEFA-Förderung (Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe) unterstützt Arbeitgeber bei den Kosten der Anwerbung. Zudem gibt es Landesprogramme und Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit für Sprachkurse und Anpassungsmaßnahmen. IndoFachkraft berät Sie zu den verfügbaren Förderprogrammen.
Fazit: Das FEG als Chance für Arbeitgeber im Gesundheitswesen
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in seiner aktuellen Fassung bietet Arbeitgebern im Gesundheitswesen so viele Möglichkeiten wie nie zuvor, qualifizierte internationale Pflegekräfte nach Deutschland zu holen. Die Anerkennungspartnerschaft und das beschleunigte Fachkräfteverfahren sind mächtige Werkzeuge, die den Prozess erheblich vereinfachen und beschleunigen.
Gleichzeitig erfordert die Navigation durch die verschiedenen Regelungen, Visumstypen und Verfahrenswege Fachwissen und Erfahrung. Fehler im Antragsverfahren können zu Verzögerungen von mehreren Monaten führen.
IndoFachkraft verfügt über umfassende Erfahrung mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und begleitet Arbeitgeber durch den gesamten rechtlichen Prozess – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Anerkennung. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kernaufgabe – die Pflege Ihrer Patienten – und überlassen Sie die Bürokratie uns.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung. Gemeinsam finden wir den optimalen Weg, internationale Pflegekräfte für Ihre Einrichtung zu gewinnen.