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RAL Gütezeichen GAPA: Warum wir uns bewerben — und warum Sie danach fragen sollten

Das RAL Gütezeichen 912 / GAPA setzt einen neuen Standard für faire Anwerbung. Wir erklären die Anforderungen, unseren Stand und worauf Träger achten sollten.

Vishnu Marthala27. Juli 20264 Min. Lesezeit

Ein Siegel, das den Markt verändern könnte

Die Branche der internationalen Pflegevermittlung ist 2026 in einem entscheidenden Übergang. Bis vor wenigen Jahren konnte sich jeder Vermittler „seriös" nennen — überprüfbar war es nicht. Mit dem RAL Gütezeichen 912, getragen vom Verein GAPA e.V. (Gemeinschaft für faire Anwerbung und Personalvermittlung), entsteht erstmals ein nachprüfbarer Qualitätsstandard, an dem sich Träger orientieren können.

Wir bereiten uns auf die eigene Bewerbung vor und wollen den Stand transparent dokumentieren. Dieser Beitrag erklärt, was das Siegel bedeutet, welche Anforderungen es stellt, wo wir stehen — und worauf Träger achten sollten, auch wenn ein Vermittler das Siegel (noch) nicht trägt.

Was das RAL Gütezeichen 912 ist

RAL Gütezeichen sind in Deutschland ein etabliertes Instrument zur Qualitätssicherung — vom Handwerk über Möbel bis zu Bauleistungen. Das Gütezeichen 912 für faire Anwerbung und Vermittlung von Pflege- und Gesundheitsfachkräften baut auf zwei internationalen Referenzen auf:

  • dem WHO-Globalkodex für die internationale Anwerbung von Gesundheitspersonal
  • den ILO-Übereinkommen zur fairen Arbeitsmigration

Verwaltet wird das Gütezeichen vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung; die fachliche Trägerschaft liegt bei GAPA e.V. Träger erhalten das Siegel nach einem mehrstufigen Audit, das wiederholt durchgeführt wird.

Die zentralen Anforderungen

Die Anforderungen umfassen mehrere Dimensionen:

Herkunftsländer. Anwerbung darf nur in Ländern stattfinden, die nicht auf der WHO-Liste der besonders kritischen Gesundheitsfachkraft-Engpässe stehen. Indien gehört nicht zu diesen Ländern, daher ist die Anwerbung aus Indien generell mit dem Kodex vereinbar.

Kostenverteilung gegenüber der Kandidatin. Die zentralen Kosten der Anwerbung (Sprachausbildung, Anerkennungsgebühren, Visa, Reise) dürfen der Kandidatin nicht aufgebürdet werden. Wer den Großteil dieser Kosten an die Pflegekraft weiterreicht, ist nicht zertifizierbar.

Transparenz gegenüber der Kandidatin. Vor Vertragsschluss müssen alle wesentlichen Informationen schriftlich vorliegen: tatsächliche Brutto-/Netto-Gehälter, Wohnkosten, Steuern, Krankenversicherung. Mündliche Versprechen ohne Schriftform sind ein klares Audit-Risiko.

Standardisierte Anwerbeprozesse. Es muss ein dokumentiertes Vorgehen mit definierten Phasen geben — Sourcing, Auswahl, Pre-Departure, Integration, Nachbegleitung —, das auditierbar ist.

Vermittlungsanzahl als Voraussetzung. Eine Bewerbung um das Siegel ist erst ab einer bestimmten Mindestzahl tatsächlich durchgeführter Vermittlungen möglich (nach den ab März 2026 geltenden Regeln im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr). Diese Schwelle filtert Anbieter heraus, die noch keine ausreichende Erfahrungsbasis haben.

Unser Stand: in Vorbereitung

Wir arbeiten daran. Konkret heißt das:

  • Unsere internen Prozesse sind seit Anfang 2026 so dokumentiert, dass sie auditierbar sind.
  • Die Kostenverteilung zwischen Einrichtung, Vermittler und Kandidatin entspricht bereits den GAPA-Anforderungen — die Kandidatin trägt im Standard-Tarif keine wesentlichen Anwerbekosten.
  • Die Schwelle der Mindestvermittlungszahl wollen wir 2026 erreichen, sodass eine Bewerbung um das Siegel im Anschluss möglich wird.

Wir werden den Bewerbungsprozess in einem separaten Beitrag öffentlich begleiten — inklusive der Punkte, an denen wir uns selbst noch nachbessern müssen. Wer Audit-Erfahrung hat, weiß: zwischen „wir machen das schon richtig" und „wir können das nachweisen" liegt häufig erhebliche Detailarbeit.

Worauf Sie als Träger auch ohne Siegel achten können

Solange das Siegel noch nicht flächendeckend vergeben ist, hilft eine pragmatische Eigenprüfung. Fragen, die jeder Träger seinem Vermittler stellen darf:

  • Welche Kosten trägt die Kandidatin selbst — und welche nicht?
  • Liegen Brutto-/Netto-Berechnungen schriftlich vor, bevor die Kandidatin einen Vertrag unterschreibt?
  • Welche Anwerbeländer haben Sie im Portfolio, und warum gerade diese?
  • Wie ist Ihre Drop-out-Quote nach Vertragsschluss, dokumentiert über mindestens zwölf Monate?
  • Liegt die Hauptvollmacht im Anerkennungsverfahren beim Träger?

Wer auf diese Fragen klar antwortet, arbeitet im Sinne des Kodex — auch ohne formales Siegel. Wer ausweichend antwortet, wäre auch mit Siegel ein Risiko.

So arbeiten wir

Unsere konkrete Reaktion auf eine gescheiterte Vermittlung — also ein direkter Praxisbeleg der oben genannten Prozessqualität — steht im Beitrag „3 Gründe, warum die letzte Vermittlung gescheitert ist". Welche Vertragsklauseln einen seriösen Vermittler ausweisen, beschreibt der Artikel zum Rahmenvertrag.

Nächster Schritt

Wenn Sie für Ihre eigene Vendor-Prüfung eine Audit-Vorbereitungs-Checkliste benötigen — die Fragen, die ein GAPA-Audit zu Beginn stellt — schicken Sie eine kurze Mail an vishnu.marthala@indofachkraft.de. Wir senden die Vorlage als PDF.


IndoFachkraft UG (haftungsbeschränkt)

Vishnu Marthala, Geschäftsführer

Im Biegel 12, 71522 Backnang

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