Für Unternehmen
Gastronomie für Arbeitgeber

Köche aus Indien für Restaurants und Küchen in Deutschland

Ein ausgebildeter Koch für die Restaurantküche, ein Spezialitätenkoch für indische Küche und eine Servicekraft sind drei verschiedene Suchaufträge mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Wir prüfen mit Ihnen, welcher davon zu Ihrem Betrieb passt.

Auf Anfrage und vorbehaltlich einer Rollen- und Machbarkeitsprüfung. Keine bestätigte Verfügbarkeit, keine zugesagten Starttermine und keine Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung.

Küche ist nicht gleich Küche

Die folgenden Bereiche sind Beispiele für die Prüfung Ihres Bedarfs, keine bestätigten Lieferberufe. Entscheidend sind Ausbildung, Erfahrung und die tatsächlichen Aufgaben.

  • Köche mit Berufsausbildung

    Für Restaurant-, Hotel- oder Kantinenküchen. Eine indische Kochausbildung oder ein Hotel-Management-Abschluss wird individuell mit dem deutschen Ausbildungsberuf Koch verglichen; Hygiene und Lebensmittelrecht gehören dazu.

  • Spezialitätenköche für indische Küche

    Für Spezialitätenrestaurants mit indischer Küche gibt es eine eigene Regelung in der Beschäftigungsverordnung. Sie gilt nur für Vollzeit in einem echten Spezialitätenrestaurant und ist zeitlich begrenzt.

  • Service und Küchenleitung

    Service mit Gästekontakt braucht andere Sprachkenntnisse als die Küche. Eine Küchenleitung oder Sous-Chef-Rolle ist eine qualifizierte Führungsaufgabe und wird von Helfertätigkeiten klar getrennt.

Ihr Arbeitgeberbrief für eine realistische Prüfung

Beschreiben Sie Betrieb, Küche und Stelle. Je klarer die Bedingungen sind, desto früher lässt sich erkennen, welcher Einreiseweg infrage kommt.

Betriebsart und Küche
Restaurant, Hotel, Kantine oder Catering, Küchenstil und Speisekarte. Für Spezialitätenköche ist entscheidend, ob Ihr Betrieb tatsächlich ein Spezialitätenrestaurant ist.
Tätigkeit und Qualifikation
Aufgaben, Verantwortung, erforderliche Ausbildung und Erfahrung. Unterscheiden Sie eine qualifizierte Kochstelle ausdrücklich von Küchenhilfe oder Spültätigkeit.
Arbeitszeit und Schichten
Vollzeit, Teildienste, Wochenend- und Abendarbeit sowie Ruhetage. Saisonale Wünsche sind keine Zusage kurzfristiger Besetzung.
Vergütung und Unterkunft
Bruttogehalt, Tarifbindung, Verpflegung und transparente Zusatzleistungen. Falls Unterkunft angeboten wird: Lage, Kosten und Bedingungen gesondert angeben.
Sprache und Einarbeitung
Welche Absprachen in der Küche, Hygieneschulungen und Gästegespräche müssen auf Deutsch funktionieren? Wer ist Ansprechperson in den ersten Wochen?

Erst prüfen, dann eine Suche vereinbaren

Das Angebot für die Gastronomie erfolgt auf Anfrage. Eine Anfrage ist weder eine Bestandsauskunft noch eine Besetzungszusage.

  1. Betrieb und Stelle verstehen

    Wir besprechen Küche, Aufgaben, Arbeitszeiten, Gehalt und Rahmenbedingungen am Standort.

  2. Einreiseweg und Machbarkeit bewerten

    Ausbildung, Erfahrung, Sprachbedarf und der passende Weg werden geprüft. Nicht passende Anfragen stellen wir nicht als lösbare Besetzung dar.

  3. Suche und Auswahl abstimmen

    Nach positiver Einschätzung vereinbaren wir den Suchauftrag. Sie führen die Gespräche, gerne mit Probekochen, und entscheiden über eine Einstellung.

  4. Vertrag und Ankommen vorbereiten

    Vertragsbedingungen, Schritte vor Arbeitsbeginn, gegebenenfalls Unterkunft und die Einarbeitung in Küche und Hygieneabläufe werden abgestimmt.

Verantwortung im Betrieb und in der Vermittlung

Ihr Betrieb
Sie verantworten Stellenprofil, Arbeitsvertrag, Vergütung, Dienstplan, Hygieneschulung und Einarbeitung sowie die Richtigkeit eines etwaigen Unterkunftsangebots.
IndoFachkraft
Wir prüfen den Bedarf mit Ihnen und vereinbaren erst danach, welche Suche und Begleitung möglich ist. Wir versprechen weder bestimmte Profile noch die Erteilung einer Genehmigung.
Bewerbende und zuständige Stellen
Bewerbende legen ihre Unterlagen vor. Anerkennungs- und Aufenthaltsfragen werden durch die zuständigen Stellen entschieden; die Vermittlung ersetzt diese Prüfung nicht.

Welcher Einreiseweg passt zu Ihrer Stelle?

In der Gastronomie gibt es mehrere mögliche Wege in die Beschäftigung. Welcher passt, hängt von der Ausbildung der Person, der Stelle und Ihrem Betrieb ab, nicht von der Branche allein.

Fachkraft mit anerkannter Ausbildung

§ 18a AufenthG betrifft Fachkräfte mit Berufsausbildung, deren Abschluss als gleichwertig anerkannt ist. Für Köche ist in der Regel die IHK FOSA für die Anerkennung zuständig.

Spezialitätenköche nach § 11 BeschV

Für Vollzeit in Spezialitätenrestaurants kann die Zustimmung mit Vorrangprüfung für bis zu vier Jahre erteilt werden, zunächst für höchstens ein Jahr. Danach gilt eine Wartezeit für eine erneute Beschäftigung auf diesem Weg.

Berufserfahrung nach § 6 BeschV

Bei mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einem im Herkunftsland staatlich anerkannten Abschluss kann § 6 BeschV einen weiteren Weg eröffnen, mit Gehaltsschwelle oder Tarifbindung.

Passt Ihre Küche zu einer Suche in Indien?

Senden Sie Betriebsart, Aufgaben, Qualifikationsanforderungen, Arbeitszeiten, Gehalt und Angaben zu Unterkunft und Einarbeitung. Wir beginnen mit der Machbarkeit, nicht mit einer Verfügbarkeitszusage.